von Thomas Regniet und Sören Imöhl
24. Mai 2023
Welche Frei- und Pauschbeträge Dich bei der Steuer entlasten.
Bild: imago images
Ein Steuerfreibetrag gibt an, bis zu welcher Höhe Einkünfte steuerfrei bleiben. Darüber hinaus gibt es Pauschbeträge und Freigrenzen. Wer sie kennt, kann erheblich an Steuern sparen. Ein aktueller Überblick.
FesteFrei- und Pauschbeträge können zu versteuerndeEinnahmenreduzieren. So gehören der Grundfreibetrag, derSparerfreibetrag oder seit Beginnder Coronakrise dieHomeoffice-Pauschale zu den bekanntesten.Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, auf die Steuerzahler zurückgreifen können. Welche Beträge es gibt und wer sie geltend machen kann. Die gängigsten Aspekte in der Übersicht.
Steuererklärung 2022und 2023:
Das sind die Unterschiede zwischen Freibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze
- Freibetrag: Der Freibetrag gibt die Summe an, bis zu der ein Einkommen von der Steuerpflicht befreit bleibt. Vereinfacht gesagt gilt: Wird diese Summe überschritten, ist auf alle Einkünfte, die darüber liegen grundsätzlichSteuerzu zahlen.
- Pauschbetrag:Mit Pauschbeträgen gesteht das Finanzamt Steuerpflichtigen bei bestimmten Einkünften einen pauschalen Abzug von Kosten zu. Ohne Nachweis wird dieser Betrag steuermindernd von den Einkünften abgezogen. Der Pauschbetrag wird daher auch berücksichtigt, wenn die tatsächlichen Kosten geringer waren. Höhere, mit den jeweiligen Einkünften verbundene Kosten, können gegen Nachweis abgesetzt werden. In diesem Fall müssen aber alle Ausgaben belegbar sein.
- Freigrenze:Für bestimmte Einkünfte werden zudem Freigrenzen erlaubt. Einkünfte dieser Art werden zunächst nicht besteuert, es sei denn sie liegen über der jeweils für sie festgelegten Grenze. Sobald die Freigrenze überschritten wird, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte versteuert werden. Bei privaten Veräußerungsgeschäften zum Beispiel liegt dieFreigrenze derzeit bei 600 Euro im Jahr. Eine Überschreitungführt dazu, dass der komplette Gewinn versteuert werden muss.
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Was sind die wichtigsten Freibeträgeund Pauschbeträge 2022 und 2023?
- Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr2022bei 10.347 Euro(Steuerjahr 2023: 10.908 Euro). Für das Steuerjahr 2022 wurde der Grundfreibetrag im Rahmen des Steuerentlastungspakets Inoch einmal rückwirkend von ursprünglich 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht.Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen unter dem genanntenFreibetrag müssen darauf also keine Einkommensteuer zahlen. Für Verheiratete mit gemeinsamer Steuererklärung (Zusammenveranlagung)gelten die doppelten Beträge, für das Steuerjahr 202220.694Euro und für das Steuerjahr 202321.816 Euro.
- Sparerfreibetrag: Bei der Geldanlage kann der Sparerfreibetrag dabei helfen, Steuern zu sparen. So bleiben 2022 von jährlichen Einkünftenaus Kapitalvermögen801 Euro steuerfrei. Bei Ehepartnern, die zusammenveranlagt werden, liegt die Höhe des Sparerfreibetrags dann folglich bei 1602 Euro. Für dasJahr 2023 wird der Sparerfreibetrag auf 1000 Euro, beziehungsweise 2000 Euro bei Ehepartnern, angehoben.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: DerArbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch als Werbungskostenpauschale bekannt. Dadurch könnenAufwendungenfürFachliteratur, Arbeitsmittel und berufliche Auswärtstätigkeiten steuerlich abgesetzt werden.Von zuvor1000 Euroist er für 2022 ist er um 200 Euro auf1200 Euroerhöht worden (ab 2023 1230 Euro).In diesem Zuge sind auch Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte zu nennen. Sie können mithilfe der sogenanntenEntfernungspauschale berücksichtigt werden.Diesewurde durch den Bund im Rahmen des Entlastungspaketes I vorzeitig erhöht. Der Satz steigt ab dem Steuerjahr 2022 von 35 auf 38 Cent je Kilometer. Diese Kosten können die Arbeitnehmer ab dem 21. Kilometer Fahrtweg zur Arbeit geltend machen.
- Homeoffice-Pauschale:Durch die weltweit um sich greifende Coronapandemie mussten viele Arbeitnehmer ins Homeoffice ausweichen. Mithilfe derHomeoffice-Pauschale können entstandene Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause seitdem abgesetztwerden.Die Pauschale ist besonders für Fälle gedacht, in denen ein Raum nicht die steuerlichen Voraussetzungen eines Arbeitszimmers erfüllt;zum Beispiel, weil er nicht abgetrennt von anderen Wohnbereichen ist. Abhängig von den Tagen, die ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, kann die Pauschale sich unterschiedlich stark auswirken. Fünf Euro je Tag im Home Office können Steuerpflichtige 2022 geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert dabei insgesamt 120 Tage und somit einen Abzug von maximal600 Euro.Da weiterhin viele Bürger aus den eigenen vier Wänden arbeiten, wird es die ursprünglich Ende 2022 auslaufende Pauschale auch 2023 geben. Sie wird zudem leicht verändert. Dann können sechs statt zuvor fünf Euro pro Home-Office-Taggeltend gemacht werden. Für 2023 dürfen dann auch maximal210 Home-Office-Tage statt zuvor 120 Tage angesetzt werden. Das sind in Summe höchstens1.260 Euro – und damit mehr als doppelt so viel wie bisher.
- Umzugskostenpauschale:WerKosten für einen Umzug zu tragen hat, kann diesesteuerlich geltend machen. Die Voraussetzung ist jedoch, dassder Umzug aus beruflichen Gründen stattfindetoder der Weg zur Arbeit durch einen Umzug verkürzt wird. Dass muss natürlich auch nachweisbar sein. Steuerpflichtige können dann auf die sogenannte Umzugskostenpauschale zurückgreifen. Dabei ist – entgegen vereinfachter Angaben im Netz – genau auf das Datum des Umzugs zu achten. Pauschal kann ein Single/eine Einzelperson886 Euro (falls der Umzug nachdem 31. März 2022 stattgefunden hat, zuvor 870 Euro) in der Steuererklärung angesetzt werden. Ziehen jedoch weitere Personen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder) ebenfalls mit in die neue Wohnung um, so dürfen für diese weitere 590 Euro (bis 31. März 2022 580 Euro)in Anspruch genommen werden. Die Pauschale erhöht sich entsprechend.
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Welche Freibeträge gelten 2022 und 2023 für Kinder?
Laut demBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugenddienenFreibeträge für Kinder dazu, die Grundversorgung von Kindern steuerfrei zu machen. Im Steuerjahr 2022liegt der Kinderfreibetrag (inklusivedes Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf)bei8548Euro. 2023 steigt der Kinderfreibetrag (samtBetreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) erneut. Im nächsten Jahr 2023 liegt diese Summe bei8952 Euro.
Werden die Eltern nicht zusammenveranlagt, so wird für jedes Elternteil im Regelfall der halbe Betragberücksichtigt. Der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag wird allerdings mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld verglichen. Nur, wenn der Effekt aus dem Freibetrag größer ist, wird die Differenz noch ausgezahlt oder mindert eine Steuernachzahlung. Wenn nicht, bleibt es beim bereits bezogenen Kindergeld.
Für den Kinderfreibetrag werden prinzipiell Kinder bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt. Aber auch volljährigeKinder bis zum 21. Lebensjahr, die noch nicht beruflich tätig sind können vom Freibetrag profitieren. Außerdem gibt es weitere Sonderregelungen. Es werden auch volljährige Kinder berücksichtigt, die:
- studieren oder einer Ausbildung nachgehen,
- sich in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen befinden,
- eine Ausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht fortsetzen oder gar antreten können,
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einenBundesfreiwilligendienst absolvieren.
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Welche Freibeträge gelten 2022 und 2023 fürPflegende, Behinderte und Hinterbliebene?
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Behinderte erhalten Anspruch auf denBehindertenpauschbetrag.Je nach Art und Grad der Behinderung verringert dieser das zu versteuernde Einkommen um 620 (ab zumindestens 25 Prozent Behinderungsgrad)bis maximal 7.400 Euro. Diese Regelung gilt seit 2021.
Für Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisengilt derHinterbliebenen-Pauschbetrag. Dieser beträgt 370 Euro und kann unter der Bedingungerhalten werden,dassSteuerpflichtige Hinterbliebenenbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.
Welche Regeln gelten 2022 und 2023 bei Nebentätigkeiten?
Auch wer nebenbei als Künstler oderAusbilder tätig ist, kann von Freibeträgen profitieren.Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (etwa in der Pflege) sind hierbei zu berücksichtigen. Mit dem sogenannten Übungsleiterfreibetrag besteht die Möglichkeit bis zu3000 Euroim Jahr steuerfrei dazuverdienen, auch die Beiträge zur Sozialversicherungspflicht entfallen. Das gilt aktuell sowohl für das Steuerjahr 2022 als auch das Steuerjahr 2023. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen oder kirchlichenOrganisation geleistetwird.
Handelt es sichum eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisationkann zudem oder alternativ dieEhrenamtspauschale beziehungsweise der Ehrenamtsfreibetrag geltend gemacht werden. Dannkönnen ehrenamtliche Mitarbeiter 840 Euro jeweils im Steuerjahr 2022und 2023 steuerfrei erhalten.
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Author: Tish Haag
Last Updated: 27/05/2023
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